|
Finanzierung der Beratung
Ratsuchende dürfen kommen, auch wenn sie in einer finanziellen Notlage nur eine minimale Aufwandsentschädigung für die Beratung beitragen können. Dazu gibt es eine Regelung mit dem Anhaltswert 1-2% der Monatseinkünfte. Die dafür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten richten sich nach den zeitlichen Kapazitäten der Berater. Ratsuchende mit eigenem Einkommen zahlen ca. 25 Euro pro Beratungseinheit (45 Minuten). Der Berater bespricht mit Ihnen in der ersten Beratung den für Sie möglichen Beitrag.
Unterstützung unserer Arbeit
Eine kostendeckende Beratungsarbeit ist mit der unten beschriebenen sozialen Regelung nicht möglich. Wollen Sie unsere Aufgabe mit tragen und mit Spenden unterstützen? Wir freuen uns über Ihren Anruf und informieren Sie gern genauer dazu! Eindeutig deklarierte Spenden an uns sind als gemeinnützig steuerlich absetzbar. Ein herzliches Dankeschön an alle Spender und fördernden Mitglieder unserer Initiative!
|